Wichtiger als die schnelle Durchführung eines Workshop zur Teamformung ist die Anwesenheit aller erforderlichen Personen.
Die Themen des Workshops zur Teamformung sind höchstpersönliche Themen, die nicht durch Stellvertreter bearbeitet werden können. So wie bei einer Eheschließung sich weder Braut noch Bräutigam durch Dritte bei ihrem Ja-Wort vertreten lassen können, können sich die Teilnehmenden nicht durch Dritte ersetzen lassen. Es sind auch keine Vorarbeiten, Zuarbeiten während des Workshops oder Nacharbeiten durch Assistenten oder andere Hilfskräfte möglich.
Um Personen, die nicht anwesend sind, wird in der Regel automatisch und nicht verhinderbar Drumherum organisiert: Die Personen sind nicht da und deshalb wird automatisch angenommen, dass sie das, was gemeinsam erarbeitet wird, auch widerspruchslos zu akzeptieren haben - und werden. Die Gelegenheit zur Mitgestaltung haben sie ja nicht genutzt. Die Gründe hierfür sind für dieses Phänomen völlig unerheblich. Es besteht sogar das Risiko, dass Personen durch ihre Abwesenheit sich selbst vom künftigen sozialen System ausschließen.
Es gehört deshalb zu den Sorgfaltspflichten der verantwortlichen Organisatoren eines Workshops zur Teamformung, die Anwesenheit aller erforderlichen Teilnehmer zu ermöglichen, bestmöglich zu sichern und gegebenenfalls dennoch den Workshop durchzuführen ohne eine Person, wenn diese sich weigert, den Termin freizumachen, freizuhalten oder sich an die anderen Teilnahmebedingungen zu halten.
(Quelle: skip-Anleitung 1987. 2009 und 2020 erweitert und aktualisiert durch Heinrich Keßler)