02. Konzeptionelles zur Vorbereitung der entscheidenden Person
(vorgesetzte, ranghöchste Person des sozialen Systems); Entscheider.
Es geht um folgende Gesichtspunkte bezüglich des aktuellen
Befundes und der Art und Weise, wie damit umgegangen wird:
- Zuständigkeit.
Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem
Organigramm, dem Auftrag, Arbeitsvertrag, dem Stellenplan oder
anderen Formen der Regelungen, wonach für eine Entscheidung jene
Person "zuständig" ist, die im aktuellen Zeitpunkt eine
bestimmte Position in der Organisation / im sozialen System
einnimmt. Ist die Zuständigkeit nicht formal geregelt, werden
allfällige Entscheidungen von Stellvertretern getroffen oder
verschoben, bis die Zuständigkeit geklärt ist.
- Verantwortung.
Die Verantwortung umfasst in der Regel die
Rechenschaftspflicht für das Entscheiden, Tun und Unterlassen in
jeden Bereichen, für welche eine Person zuständig ist. Das gilt
insbesondere für die Wirkungen, Auswirkungen und Folgen. Wenn
die zuständige Person die Verantwortung nicht übernehmen will
oder übernehmen kann, weil ihr z.B. die Vollmachten fehlen oder
andere Weisungen bestehen, wird die Entscheidung verschleppt
oder "auf das Machbare" reduziert, oder "zurück-"delegiert.
- Schuld.
Die Schuld ergibt sich aus dem Entscheiden,
Handeln und Verhalten wider besseres Wissen und anderer
Erfahrungen. Die Schuldfrage wird immer nur gestellt, wenn eine
Sache schief gelaufen ist. Führten Entscheiden, Handeln und
Verhalten wider besseres Wissen und anderer Erfahrungen zu guten
Ergebnissen, wird von "Glück" gesprochen.
Empfehlung: Treffen Sie (einsam und alleine) die Entscheidung,
die Sie nach den genannten Gesichtspunkten für richtig halten und
behalten Sie die Gründe für sich, was immer Sie entschieden haben.