HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: "Teamformung: Als Team das Miteinander lernen, gestalten, erhalten, pflegen, anpassen, beenden."



Schritt 02: Vorbereitungen


02. Konzeptionelles zur Vorbereitung der entscheidenden Person (vorgesetzte, ranghöchste Person des sozialen Systems); Entscheider.

Es geht um folgende Gesichtspunkte bezüglich des aktuellen Befundes und der Art und Weise, wie damit umgegangen wird:

  1. Zuständigkeit.
    Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Organigramm, dem Auftrag, Arbeitsvertrag, dem Stellenplan oder anderen Formen der Regelungen, wonach für eine Entscheidung jene Person "zuständig" ist, die im aktuellen Zeitpunkt eine bestimmte Position in der Organisation / im sozialen System einnimmt. Ist die Zuständigkeit nicht formal geregelt, werden allfällige Entscheidungen von Stellvertretern getroffen oder verschoben, bis die Zuständigkeit geklärt ist.
     
  2. Verantwortung.
    Die Verantwortung umfasst in der Regel die Rechenschaftspflicht für das Entscheiden, Tun und Unterlassen in jeden Bereichen, für welche eine Person zuständig ist. Das gilt insbesondere für die Wirkungen, Auswirkungen und Folgen. Wenn die zuständige Person die Verantwortung nicht übernehmen will oder übernehmen kann, weil ihr z.B. die Vollmachten fehlen oder andere Weisungen bestehen, wird die Entscheidung verschleppt oder "auf das Machbare" reduziert, oder "zurück-"delegiert.
     
  3. Schuld.
    Die Schuld ergibt sich aus dem Entscheiden, Handeln und Verhalten wider besseres Wissen und anderer Erfahrungen. Die Schuldfrage wird immer nur gestellt, wenn eine Sache schief gelaufen ist. Führten Entscheiden, Handeln und Verhalten wider besseres Wissen und anderer Erfahrungen zu guten Ergebnissen, wird von "Glück" gesprochen.

Empfehlung: Treffen Sie (einsam und alleine) die Entscheidung, die Sie nach den genannten Gesichtspunkten für richtig halten und behalten Sie die Gründe für sich, was immer Sie entschieden haben.