HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: "Teamformung: Als Team das Miteinander lernen, gestalten, erhalten, pflegen, anpassen, beenden."



Schritt 12: Maßnahmen und Vereinbarungen.


12. Anleitungen zu den Maßnahmen und Vereinbarungen im Workshop zur Teamformung.

Maßnahmen und Vereinbarungen
Abschließende Vereinbarungen - Sicherung des Transfers
Klärung, ob die Spielregeln weiterhin gültig sind.

Text für die Anleitung der Teilnehmenden:
(Die Anleitung wird durch den Instruktor / Moderator im Plenum gegeben.)

"Sie hatten vorhin Gelegenheit die Spielregeln zu ergänzen. Stillschweigend war damit verbunden, dass die bisherigen Spielregeln weiterhin gelten sollen. Das ist jetzt zu klären:
Sehen Sie sich die Pinnwand mit den Spielregeln nochmals an und entscheiden Sie, ob alle Spielregeln für Sie weiterhin gelten sollen."

1-2 Minuten Pause, dann:

"Wie ist lautet Ihre Entscheidung: Sollen die Spielregeln weiterhin gelten?"

Fortsetzung der Anleitungen (Alternativen):

  1. Wenn Ja (für alle oder die übrig gebliebenen Spielregeln):
    Ansage: "Gut, dann kommen die weiterhin für alle gültigen Spielregeln ins Protokoll. Sie gelten also für alle weiter."
     
  2. Wenn einzelne Teilnehmende widersprechen oder Bedenken oder Vorbehalte äußern:
    Ansage: "Es geht hier nur um die Frage, ob für SIE selbst weiterhin die Spielregeln einhalten wollen. Wenn jeder das für sich selbst bejaht, gilt es auch für alle. Wenn auch nur eine Person für eine Spielregel das nicht bejaht, gilt diese Spielregel nicht für alle weiter. Also: Wie entscheiden Sie sich: Welche Spielregel wollen Sie nicht einhalten?"
     
  3. Wenn Nein (Es genügt das "Nein" oder "Vielleicht" oder "Eventuell" einer einzigen Person):
    Spielregel mit einem Filzschreiber deutlich durchstreichen (Kreuz machen) und
    Ansage: "Diese Spielregel gilt also nicht vorbehaltlos für alle weiter. Wie sieht es mit den anderen Spielregeln aus?"


(Quelle: skip-Anleitung 1987, 2009 erweitert und aktualisiert durch Heinrich Keßler)