12. Anleitungen zu den Maßnahmen und Vereinbarungen im Workshop zur Teamformung.
Maßnahmen und Vereinbarungen
Fixpunkte für den Weg der Verwirklichung
des Aktionsplanes festlegen.
Hinweise für Moderatoren / Gesprächsleiter.
- Die Aufgabe sollte möglichst im Plenum durch alle bearbeitet
werden.
- Ersatzweise kann auch die ranghöchste Person entsprechende
Entscheidungen treffen und die Daten festlegen. In diesem Falle
sollten Sie:
- die ranghöchste Person bitten, zu ihren Entscheidungen
und Festlegungen die Zustimmung des Plenums einzuholen,
- ergänzend bitten, die Hinweise zu beachten und
gegebenenfalls die Entscheidungen bzw. Festlegungen zu
modifizieren,
- und weiter bitten, Kritik aus dem Plenum zur Kenntnis zu
nehmen und
- die Entscheidungen und Festlegungen zu modifizieren
oder
- die bereits getroffenen Entscheidungen und
Festlegungen zu bekräftigen (als Setzungen verbindlich
machen).
- Bei beginnenden Diskussionen ("Sollten wir nicht erstmal...")
sofort eingreifen mit z.B. folgendem Hinweis:
"Jetzt ist
nicht (mehr) die Zeit zu diskutieren, sondern Zeit zu
entscheiden. Und zwar zu entscheiden, wie es weitergeht mit den
Ergebnissen, die jetzt vorliegen. Also: Legen Sie jetzt bitte
zumindest für einen ersten Fixpunkte fest:
- den konkreten Termin (Tag) fest, an welchem der Stand
der Verwirklichung des Aktionsplanes festgestellt wird.
- was bis zum festgelegten Termin eingetreten bzw.
erreicht worden sein soll.
- nach welchen beobachtbaren Kriterien (Messgrößen) kann
festgestellt werden, ob der jeweilige inhaltliche Fixpunkt
auch wirklich erreicht ist.
- wer hierfür verantwortlich ist und was sonst noch am
ersten Fixpunkt geschieht."
Zur Rollen- und Aufgabenteilung zwischen "gewähltem Moderator"
und "Instruktor / Moderator" für den gesamten Workshop:
- Die Anleitung sollte möglichst der gewählte Moderator /
Gesprächsleiter geben.
- Der Instruktor / Moderator kann den gewählten Moderator /
Gesprächsleiter unterstützen, die einzelnen Gruppierungen
gegebenenfalls erneut anzuleiten.
(Quelle: skip-Anleitung 1987, 2009 erweitert und aktualisiert
durch Heinrich Keßler)